Bestattungen organisieren

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Nach dem Gesetz ist die Wohngemeinde verantwortlich für das Begräbnis. Es steht kostenlos allen in Uttwil wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession. Mit dieser Wegleitung geben wir Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor:

1.      Bei einem Todesfall zu Hause

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich notwendigen Massnahmen einleiten.

Benachrichtigen Sie die Gemeindeschwester (Schellenberg Ida, 071 463 36 38), welche für das Einkleiden des Leichnams besorgt sein wird.

2.      Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim

Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Friedhofvorsteher der Wohngemeinde in Verbindung setzen.

3.      Bei allen Todesfällen

Sprechen Sie persönlich beim Friedhofvorsteher / Bestattungsamt vor, (Schweizer Werner, 071 463 32 19 / 079 677 25 39, Stellvertreter Koch Josef, 071 411 53 43) und bringen Sie (bei einem Todesfall zu Hause) die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit. Mit dem Friedhofvorsteher legen Sie den Bestattungstermin und die Art der Bestattung fest. Er ordnet – sofern nicht bereits erfolgt – die Lieferung des Sarges, das Einsargen und den Transport auf den Friedhof oder ins Kremation an. Er vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer.

Kath. Pfarramt            071 / 466 00 33

Evang. Pfarramt         071 / 463 69 33

4.      Aufbahrungshallen

Die Verstorbenen werden in den Aufbahrungshallen im Evang. und Kath. Friedhof Romanshorn aufgebahrt. Die Hallen sind jedoch geschlossen. Die Schlüssel können auf dem Bestattungsamt Romanshorn (Parterre, Büro 2) abgeholt werden.

5.      Bestattungsarten entscheiden

Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst Anordnungen getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation (Urnengrab oder Gemeinschaftsaschengrab) zu erfolgen hat. Wünsche Verstorbener gehen denjenigen der Angehörigen vor.

6.      Bestattungstermin und Ankündigung

In der Regel finden die Abdankungen zu den folgenden Zeiten statt:

-                     katholisch: um 10.00 Uhr

-                     protestantisch: um 14.00 Uhr

Im Bodensee Tagblatt erfolgt eine amtliche Ankündigung der Bestattung. Private Todesanzeigen sind durch die Angehörigen bei der Publicitas in Arbon in Auftrag zu geben.

7.      Bestattungskosten

Die Wohngemeinde übernimmt folgende Kosten für:

-       einfacher brauner Holzsarg

-       Einsargen und Leichenschau

-       Kremation

-       Platz für Erdbestattungs- oder Urnengrab (Reihengrab)

-       hölzernes Grabkreuz

-       Grabeinfassung

-       amtliche Bekanntmachung (sofern keine stille Bestattung)

-       die für die Durchführung der Bestattung entstehenden Personalkosten

-       Transportkosten

alle übrigen Kosten müssen von den Angehörigen übernommen werden.

8.    Grabmale

 Über die Vorschriften zur Ausführung von Grabmale gibt Ihnen das Bestattungsamt Auskunft.

9.    Grabbepflanzung

Angehörigen ist die eigenhändige Grabbepflanzung, also ohne Beizug eines Gärtners, gestattet. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Unterhalt mit den Jahren nicht vernachlässigt wird. Als zweckmässig hat sich erwiesen, zulasten des Nachlasses einen Vertrag mit einem Gärtner oder der evang. Kirchgemeinde abzuschliessen.

10. Erbrechtliche Hinweise

Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet, dieses dem Notariat Uttwil, 8590 Romanshorn zur amtlichen Eröffnung einzureichen.

11. Wer ist zuständig für das Bestattungswesen in Uttwil?

Friedhofvorsteher Werner Schweizer

Telefon               071 / 463 32 19

Natel                   079 / 677 25 39

E-Mail                 werner.schweizer@insnet.ch