Hundehaltung

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter des Kantons Thurgau

Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der ANIS AG registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der ANIS AG.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die ANIS AG

Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Bitte bringen Sie uns den Impfausweis vorbei, worauf die Migro-Chip Nr. ersichtlich ist, damit wir diesen kopieren können. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der ANIS AG (Tel. 031 371 35 30 oder per E-Mail) zu melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ANIS.

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem HundehalterIn wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt:
Preis
für einen Hund Fr. 80.–
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund
Fr. 130.–

Neue Vorschriften zur Hundehaltung ab 1. Januar 2008 im Kanton Thurgau

Seit dem 1. Januar 2008 sind die neuen Bestimmungen der Thurgauer Gesetzgebung über das Halten von Hunden in Kraft. Hierzu gehören insbesondere auch die Vorschriften über den Hundeerziehungskurs. Der Regierungsrat regelt die Anerkennung. Gemäss § 7a der Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden umfasst die anerkannte praktische Hundeerziehung einen Kurs mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Wer noch nie einen Hund hatte, muss vor dem Kauf einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen. Themen sind unter anderem die Bedürfnisse des Tieres und der richtige Umgang mit Hunden. Im praktischen Kurs Sachkundenachweis (SKN) lernen Hundehalter beispielsweise, einen Hund zu führen und Risikosituationen zu erkennen. Den SKN-Kurs müssen alle Hundebesitzer besuchen, unabhängig von Rasse, Grösse oder Gewicht des Tiers. Nur wer seinen Hund vor dem 1. September 2008 angeschafft hat, kann sich um den SKN-Kurs foutieren. Eine Liste aller Hundetrainer, die den SKN-Nachweis ausstellen dürfen, findet sich auf der Homepage des Bundesamts für Veterinärwesen (www.bvet.admin.ch) Der SKN-Kurs wird mit jedem neuen Hund wieder fällig. Wer nach dem 1. September 2010 einen neuen Hund anschafft, hat ein Jahr Zeit für den SKN-Kurs. Der SKN-Kurs muss nicht im Wohnortkanton absolviert werden. Der Theoriekurs ist kein Ersatz für den SKN-Kurs.

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