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Beglaubigung von Kopien

Gerne erstellt Ihnen die Einwohnerkontrolle eine Kopie eines vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigt die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit. Pro Seite wird eine Gebühr von Fr. 5.– erhoben.


Zuständige Abteilung