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Richtplan

Ortsplanung Uttwil

Der Gemeinderat Uttwil setzt die revidierte Ortsplanung und den Rahmennutzungsplanung, bestehend aus dem Baureglement und der Zonenplan per 1. Februar 2021 in Kraft.

Die Uttwiler Ortsplanung wurde in den vergangenen Jahren komplett revidiert. Aufgrund der veränderten übergeordneten gesetzlichen Grundlagen war eine Gesamtrevision der Planungen, welche von 1988 respektive 2004 stammten, notwendig. Ende 2015 wurde daher die umfassende Revision gestartet. Dabei wurde zuerst ein räumliches Grobkonzept erstellt. Dieses bildete die Grundlage für den kommunalen Richtplan, welcher behördenverbindlich ist. Er ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörden und fokussiert die Gemeindeentwicklung auf einen Zeithorizont von rund 25 Jahre. Darauf aufbauend wurde auch die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement überarbeitet. Dort lag der Fokus insbesondere auf die Anpassung der Vorschriften an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und den damit neuen Begriffen und Messweisen. Im Zonenplan wurden verschiedene Um- und Aufzonung zur Förderung der Innenentwicklung vorgenommen. Die Rahmennutzungsplanung ist grundeigentümer-verbindlich und prägt damit direkt die zukünftige Entwicklung von Uttwil für die nächsten 15 Jahre. Die Bevölkerung wurde in verschiedenen Phasen in die Erarbeitung einbezogen und konnte sich einbringen.

Am 17. Mai 2020 wurde der Zonenplan und das Baureglement von der Uttwiler Stimmberechtigten mit 72 % der eingegangenen Stimmabgaben angenommen. Anschliessend folge das Genehmigungs-verfahren des Kantons. Am 16. Dezember 2020 wurde mit Entscheid Nr. 56 die Ortsplanung von Uttwil durch das Amt für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigt. Zwei Flächen des Zonenplans wurden von der Genehmigung ausgenommen. Es handelt sich dabei um eine kleine Zonenanpassung am Siedlungs-rand sowie die Zuweisung einer Fläche zur Landwirtschaftszone mit «besonderer Nutzung Pflanzenbau» im Gebiet Thunwiese. Beide Flächen werden nun in einem separaten Verfahren der Landwirtschaftszone zugewiesen. Im Baureglement wurde ein Absatz in den Übergangsbestimmungen nicht genehmigt, welcher neu in der kantonalen Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (PBV) geregelt ist.

Am 15. Januar 2021 hat der Gemeinderat die Planungsinstrumente per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt. Damit verfügt Uttwil wieder über eine aktuelle und zukunftsgerichtete Ortsplanung.

Uttwil, 29. Januar 2021                                                                               Gemeinderat Uttwil

Gestaltungsplan Seeweg

Der Gestaltungsplan Seeweg befindet sich zur Genehmigung beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau. Diese Planung wurde parallel zur Ortsplanungsrevision auf den Grundlagen des neuen Baureglements und des bestehenden Baulinienplans Seeufer-Landhauszone erarbeitet.

Revision Gestaltungsplan Seeweg
Planungsbericht Gestaltungsplan Seeweg
Sonderbauvorschriften Änderung Gestaltungsplan Seeweg
Gestaltungsplan Seeweg
Änderung Gestaltungsplan Seeweg