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Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtrecht

Schlichtungsbehörde Mietwesen

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Anfragen in mietrechtlichen Angelegenheiten, welche ein Mietobjekt in Uttwil betreffen. Die Behörde berät in allen Mietfragen (Terminvereinbarung von Vorteil), versucht bei Streitigkeiten eine Einigung zu erzielen und erstellt Verhandlungsprotokolle über Einigungen, Klagebewilligungen, Abschreibungen oder Urteilsvorschläge. Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Ein Begehren für eine Schlichtungsverhandlung muss schriftlich bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.

Schlichtungsbehörde Mietwesen
Gemeindeverwaltung
Zentrumsplatz 2 
8592 Uttwil

Amtliche Wohungsabnahmen
Für amtliche Wohnungsabnahmen wenden Sie sich bitte an Hermann Haffter unter der Telefonnummer 071 463 58 85

Liste Kommissionen, Delegationen

 

Mitglieder

Ansprechpartner / Funktion
Vehovec Klemen Funktion
  • Präsident
Slongo Regina Funktion
  • Mietervertretung
Stäheli Rainer Funktion
  • Ersatzmitglied
Krois Thomas Funktion
  • Vermietervertretung
  • Mitglied
Kürzi-Schmid Caroline Funktion
  • Ersatzmitglied
Gül Aliye Funktion