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Gemeindeverwaltung wegen Personalausflug geschlossen

Gemeindeverwaltung wegen Personalausflug geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 18. September 2026, geschlossen. Das Team der Gemeindeverwaltung geniesst seinen jährlichen Personalausflug.

Bei Todesfällen wählen Sie ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitte die Telefonnummer
071 463 13 70 (Lucas Rüegge).

Ab Montag, 21. September 2026, sind wir zu den gewohnten Zeiten gerne wieder unter der neuen Telefonnummer 071 466 99 88 für Sie da.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung

Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Uttwil, einen Umzug innerhalb Uttwil oder einen Wegzug von Uttwil innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht! eUmzug

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie Pass oder ID
  • Geburtsschein (Kinder)
  • Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
  • Hundebesitzer Kopie Impfausweis
  • Mietvertrag
  • Die Anmeldung ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
  • Hundebesitzer Kopie Impfausweis
  • Mietvertrag
  • Ausländerausweis vorweisen
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Uttwil zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Uttwil einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag
  • Die Anmeldung ist kostenlos