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Hundehaltung

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden. Die Einwohnerdienste beraten und informieren Sie gerne über die Rechte und Pflichten der Hundehalter und Hundehalterinnen.

Hundekontrolle

Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:

  • Heimtierpass
  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer über mindestens Fr. 3 Millionen
  • Sachkundenachweis, wenn der Hund ausgewachsen über 15 Kilogramm schwer ist; zu erbringen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes
  • Bezahlung der anteilmässigen Hundesteuer; fällig ab Erreichen des Alters von 5 Monaten des Hundes

Mutationsmeldungen:
Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter/in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch oder via E-Mail info@uttwil.ch das Sterbedatum mit.

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem HundehalterIn wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2018: Preis
für einen Hund Fr. 100.–
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund Fr. 150.–

Links

Hundegesetz des Kantons Thurgau
Hundeverordnung des Kantons Thurgau
Schweizerische Hundedatenbank AMICUS
Veterinäramt Thurgau

Zuständige Abteilung

Einwohnerdienste