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Abstimmungen / Wahlen

Öffnungszeiten Gemeinde über Sommer

Während den Sommerschulferien von Montag, 6. Juli bis und mit Freitag, 7. August 2026 werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uttwil wie folgt reduziert:

Montag bis Donnerstag 8.00 bis 11.30 Uhr                                 
nachmittags und freitags geschlossen

Gerne können Sie auch einen Schaltertermin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Das Büro der Bauverwaltung ist von Montag, 13. Juli bis und mit Freitag, 31. Juli 2026 nicht besetzt. Während dieser Zeit werden keine Anfragen, Gesuche und Verfahren bearbeitet.

Bei Todesfällen wählen Sie ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitte die Telefonnummer
071 463 13 70 (Lukas Rüegge).

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Sommertage.

Gemeindeverwaltung Uttwil

Abstimmungsresultate

Die Abstimmungsresultate der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen / Wahlen können jeweils beim Kanton Thurgau unter Wahlen / Abstimmungen abgerufen werden.

Abstimmungszeiten für die Stimmabgabe an der Urne

  • Samstag 17.00 - 18.00 Uhr
  • Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr

beim Eingang des Gemeindehauses

Möchten Sie brieflich abstimmen?

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
  • Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab. Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 9.30 Uhr, nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 9.30 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Vorzeitige Stimmabgabe

Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag am Schalter der Gemeindeverwaltung während der offiziellen Bürozeiten durch persönliche Abgabe des Stimmrechtsausweises und dem verschlossenen Kuvert mit den Stimm- und / oder Wahlzetteln.

Stellvertretung unter Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft

An der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe können sich im gleichen Haushalt lebende Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft gegenseitig vertreten.