Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ in der Politischen Gemeinde, welche in der Regel zweimal jährlich einberufen wird. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger. Zu den Gemeindeversammlungen wird, mindestens 14 Tage im Voraus, im amtlichen Publikationsorgan «Allgemeiner Anzeiger» eingeladen.
Die Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung einberufen:
- zur Budgetgemeinde
- zur Rechnungsgemeinde
- auf Beschluss des Gemeinderates, wenn dringliche Geschäfte vorliegen
- auf Verlangen eines Fünftels der Stimmberechtigten, wenn beim Gemeinderat ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wurde
Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel in der Mehrzweckhalle Uttwil statt.
Folgende Gemeindeversammlungen stehen im Jahr 2024 an:
Rechnungsgemeinde |
28. Mai 2024 um 20.00 Uhr |
Budgetgemeinde |
26. November 2024 um 20.00 Uhr |