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Bestattungen organisieren

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Nach dem Gesetz ist die Wohngemeinde verantwortlich für das Begräbnis. Es steht kostenlos allen in Uttwil wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession. Mit dieser Wegleitung geben wir Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor:

1. Bei einem Todesfall zu Hause

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich notwendigen Massnahmen einleiten.

2. Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim

Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt Thurgau Ost. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Friedhofvorsteher (innert 2 Tagen) der Wohngemeinde in Verbindung setzen.

3. Bei allen Todesfällen

Sprechen Sie persönlich beim Friedhofvorsteher / Bestattungsamt vor, (Brumana Livia, 058 346 15 50 (Mo-Fr)) und bringen Sie (bei einem Todesfall zu Hause) die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit. Mit dem Friedhofvorsteher legen Sie den Bestattungstermin und die Art der Bestattung fest. Er ordnet – sofern nicht bereits erfolgt – die Lieferung des Sarges, das Einsargen und den Transport auf den Friedhof oder ins Krematorium an. Er vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer.

4. Aufbahrungshallen

Die Verstorbenen werden in den Aufbahrungshallen im Evang. oder Kath. Friedhof Romanshorn aufgebahrt. Die Hallen sind jedoch geschlossen. Die Schlüssel können auf dem Bestattungsamt Romanshorn (Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 19, Parterre, Büro 2) abgeholt werden.

5. Bestattungsarten entscheiden

Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst Anordnungen getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen, ob eine Erdbestattung oder eine Kremation (Urnengrab oder Gemeinschaftsaschengrab) zu erfolgen hat. Wünsche Verstorbener gehen denjenigen der Angehörigen vor.

6. Bestattungstermin und Ankündigung

In der Regel finden die Abdankungen zu den folgenden Zeiten statt:

  • katholisch: um 10.00 Uhr
  • evangelisch: um 14.00 Uhr

Im Bodensee Tagblatt erfolgt eine amtliche Ankündigung der Bestattung. Private Todesanzeigen sind durch die Angehörigen bei der CH Regionalmedien AG, Schmidgasse 7, 8501 Frauenfeld (inserate@thurgauerzeitung.ch) in Auftrag zu geben.

7. Bestattungskosten

Die Wohngemeinde übernimmt folgende Kosten für:

  • einfacher brauner Holzsarg
  • Einsargen
  • Kremation
  • Platz für Erdbestattungs- oder Urnengrab (Reihengrab)
  • hölzernes Grabkreuz
  • Grabeinfassung
  • amtliche Bekanntmachung (sofern keine stille Bestattung)
  • die für die Durchführung der Bestattung entstehenden Personalkosten
  • Transportkosten

alle übrigen Kosten müssen von den Angehörigen übernommen werden.

8. Grabmale

 Über die Vorschriften zur Ausführung von Grabmalen gibt Ihnen das Bestattungsamt Auskunft.

9. Grabbepflanzung

Angehörigen ist die eigenhändige Grabbepflanzung, also ohne Beizug eines Gärtners, gestattet. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Unterhalt mit den Jahren nicht vernachlässigt wird. Als zweckmässig hat sich erwiesen, zulasten des Nachlasses einen Vertrag mit einem Gärtner und einem Grabfonds bei der Bank abzuschliessen.

10. Erbrechtliche Hinweise

Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet, diese dem Notariat Bezirk Arbon, 9320 Arbon zur amtlichen Eröffnung einzureichen.

11. Wer ist zuständig für das Bestattungswesen in Uttwil?

Friedhofvorsteher Ueli Eggmann
Bestattungsamt Livia Brumana, Janine Deutschle

Telefon 058 346 15 50
E-Mail einwohnerdienste@uttwil.ch


Zuständige Abteilung