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Gemeindeverwaltung wegen Personalausflug geschlossen

Gemeindeverwaltung wegen Personalausflug geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 18. September 2026, geschlossen. Das Team der Gemeindeverwaltung geniesst seinen jährlichen Personalausflug.

Bei Todesfällen wählen Sie ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitte die Telefonnummer
071 463 13 70 (Lucas Rüegge).

Ab Montag, 21. September 2026, sind wir zu den gewohnten Zeiten gerne wieder unter der neuen Telefonnummer 071 466 99 88 für Sie da.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung

Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung

efrist symbol e mit Uhr eFristverlängerung

eFristverlängerung Merkblatt  [PDF, 900 KB]

1. Allgemeines

Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige mit schriftlicher Begründung dem Gemeindesteueramt bzw. für Steuererklärungen von juristischen Personen bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, das darüber zu entscheiden hat.

2. Erstmalige Fristerstreckungsgesuche

Erstmals eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden grundsätzlich längstens bis am 30. September des Deklarationsjahres gutgeheissen.

3. Weitere Fristerstreckungsgesuche

Zusätzliche Fristerstreckungsgesuche werden längstens bis zum 30. November des Deklarationsjahres gewährt.
Weitere Fristerstreckungsgesuche über den 30. November des Deklarationsjahres hinaus werden in der Regel abgewiesen, ausser es können ausserordentliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Die Glaubhaftmachung setzt in der Regel eine substanziierte Sachdarstellung voraus; allgemeine Hinweise wie starke berufliche Inanspruchnahme des Vertreters oder fehlende Unterlagen reichen nicht aus.

4. Entscheid

Die Bewilligung oder Ablehnung der Fristerstreckung wird den Gesuchstellern schriftlich bekannt gegeben. Ist das Gesuch vom Vertreter der Steuerpflichtigen gestellt worden, so erhält der Vertreter eine Kopie der Fristverlängerung zur Kenntnis.

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