Schlichtungsstelle für Mietwesen
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Probleme in mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses.
Aufgaben der Schlichtungsbehörde
- Beratung in Mietfragen
- Bei Streitigkeiten versuchen eine Einigung zu erzielen
- Entscheide fällen über Kündigungen und/oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über die Verwendung hinterlegter Mietzinse
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden.
Ortsübliche Kündigungstermine
Welches sind die ortsüblichen Kündigungstermine für Mietobjekte in der Gemeinde Uttwil?
Ortsüblich ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende jeden Monats, ausser der 31. Dezember.