Navigieren in Uttwil

Beglaubigung von Unterschriften

Für Beglaubigungen von Unterschriften legt die gesuchstellende Person die Originaldokumente vor. Die persönlich zu leistender Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Zwecks Identitätsprüfung müssen ein Pass oder eine Identitätskarte vorgezeigt werden.
Für die Unterschriften-Beglaubigung fallen Kosten gemäss Ziffer 104 des Gebührentarifs an.

Wir bitten Sie, vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren. Besten Dank.