Ablauf der fakultativen Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für das nachstehende Reglement (publiziert am 22. Mai 2026 im Seeblick Nr. 21/2026 und auf der Website der Gemeinde Uttwil) ist am 21. Juni 2026 unbenutzt abgelaufen; das Reglement tritt daher per 1. Januar 2026 in Kraft:
- Reglement über den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von öffentlichem Grund
Gemeinderat