Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtrecht
Schlichtungsbehörde Mietwesen
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Anfragen in mietrechtlichen Angelegenheiten, welche ein Mietobjekt in Uttwil betreffen. Die Behörde berät in allen Mietfragen (Terminvereinbarung von Vorteil), versucht bei Streitigkeiten eine Einigung zu erzielen und erstellt Verhandlungsprotokolle über Einigungen, Klagebewilligungen, Abschreibungen oder Urteilsvorschläge. Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Ein Begehren für eine Schlichtungsverhandlung muss schriftlich bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.
Schlichtungsbehörde Mietwesen
Gemeindeverwaltung
Zentrumsplatz 2
8592 Uttwil
Amtliche Wohungsabnahmen
Für amtliche Wohnungsabnahmen wenden Sie sich bitte an den Hauseigentümerverband Kanton Thurgau HEV Kanton Thurgau - HEV Kanton Thurgau
Liste Kommissionen, Delegationen
Mitglieder
| Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Bühler Veit Funktion
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Slongo Regina Funktion
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Stäheli Rainer Funktion
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Krois Thomas Funktion
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Kürzi-Schmid Caroline Funktion
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Tel. 058 346 15 68
Mobil 079 962 33 60 |
Gül Aliye Funktion
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Zentrale 058 346 15 64
Mobil 079 778 44 47 |