Gestaltungsplan Seeweg
Der Gestaltungsplan Seeweg wurde parallel zur Ortsplanungsrevision auf den Grundlagen des neuen Baureglements und des bestehenden Baulinienplans Seeufer-Landhauszone erarbeitet. Eine erste aufgelegte Version wurde in Teilen nicht durch das Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau genehmigt. Der Gestaltungsplan wird nun überarbeitet, erneut öffentlich aufgegelegt und nach Behandlung möglicher Einsprachen wieder dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Die frühere Landhauszone entlang des Seewegs weist eine lockere Bebauung von Seehäusern und Villen auf. Hingegen entsprach die Landhauszone nicht mehr den heutigen Zielen der Innenentwicklung. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde festgelegt, dass eine Bauentwicklung auf die sensible Lage Rücksicht nehmen muss und die Ausblicke und die parkartige Umgebungsgestaltung erhalten werden sollen. Um eine Fehlentwicklung zu verhindern, wurde über das Gebiet eine Planungszone erlassen, mit dem Ziel, über dieses Areal keine bauliche Verdichtung zuzulassen.
Über das Gebiet besteht ein Baulinienplan, welcher die Bebauungsmöglichkeiten bereits einschränkt. Dieser soll nun durch einen Gestaltungsplan ersetzt werden, um die Ziele der Richtplanung grundeigentümerverbindlich zu sichern.